Pressemitteilung - Auswirkungen der EU-Arzneimittelreform auf Marktanreize für neue Antibiotika

++ Reaktion des Deutschen Netzwerkes gegen Antimikrobielle Resistenzen

Brüssel/Berlin – 12. Dezember 2025 – Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben eine politische Einigung über die umfassende Reform der EU-Arzneimittelgesetzgebung erzielt. Das Gesetzgebungspaket reformiert einen mehr als 20 Jahre alten Rechtsrahmen und enthält u.a. wichtige Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen (AMR). Die vorläufige Einigung muss nun sowohl vom Rat als auch vom Europäischen Parlament formell gebilligt werden, bevor sie nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft tritt.

DNAMR begrüßt Einigung und TEV-Einführung

Das Deutsche Netzwerk gegen antimikrobielle Resistenzen (DNAMR) begrüßt den Abschluss der Verhandlungen:

Timo Jäger, Sprecher des DNAMR, Geschäftsführer des Deutschen Zentrums für Infektionsforschung (DZIF): „Wir begrüßen die Entscheidung. Besonders hervorzuheben ist die Einführung von Marktanreizen für neue Antibiotika über übertragbare Exklusivitätsgutscheine (TEV). Der TEV ist ein Instrument, das die Entwicklung dringend benötigter neuer Antibiotika finanziell attraktiver gestalten soll. Es ermöglicht Unternehmen, exklusive Marktrechte eines neuen Antibiotikums für einen begrenzten Zeitraum zu verlängern und sogar auf ein anderes Medikament zu übertragen. Damit können Unternehmen mit einem kalkulierbaren Umsatz während des Exklusivzeitraums rechnen. Durch diese Erlöse sind die Basis für Investitionen in die Erforschung und Entwicklung neuer Antibiotika. Zugleich profitieren auch Forschungseinrichtungen wie das DZIF, da verlässlichere Marktbedingungen die Chancen erhöhen, dass unsere F&E-Projekte industrielle Entwicklungspartner finden“

Harald Zimmer, Sprecher des DNAMR, Senior Manager Internationales bei Verband Forschender Pharma-Unternehmen (vfa): „Grundsätzlich begrüßen die forschenden Pharmaunternehmen die Einführung von TEVs. Aber die von der Kommission vorgeschlagene Gesetzgebung wurde zu Gunsten des Konsenses mit Parlament und Rat abgeschwächt. Die derzeit stark begrenzte Ausgestaltung der TEVs braucht deshalb zusätzliche, ergänzende Anreize, um die Entwicklung neuer Antibiotika tatsächlich effektiv voranzutreiben. Der zusätzlich beschlossene Rahmen für eine ergänzende Förderung ist daher zu begrüßen. Vor dem Hintergrund der aktiven Standortpolitik der USA sollte die EU wie auch die Bundesregierung bei der Umsetzung der jetzt getroffenen Entscheidungen das sich dynamisch wandelnde Umfeld im Auge behalten, um ihre Wirksamkeit sicherzustellen.“

Das DNAMR appelliert an die Verantwortlichen: Nachdem der EU- Trilog-Prozess abgeschlossen ist und es nunmehr um die nationale Umsetzung geht, sollte ein transparenter Konsultationsprozess mit den Beteiligten – insbesondere Forschungseinrichtungen und forschende Pharma-Unternehmen - angestrebt werden. Wir brauchen einen dauernden Nachschub an neuen Antibiotika, und der Beitrag der EU dazu ist entscheidend.  Die zu ergreifenden Umsetzungsmaßnahmen sollten mit den entsprechenden Aktivitäten in anderen Regionen, wie zum Beispiel dem Vereinigten Königreich – abgestimmt sein.

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